Wir übernehmen Ihre GmbH innerhalb von 24h
Wir übernehmen rechtssicher Ihre GmbH/KG/UG/AG innerhalb von 24 Stunden mit allen Rechten und Pflichten und stellen Sie von weiteren Risiken frei. Erhalten Sie Ihre öffentliche Reputation und Bonität.
Erhalten Sie umgehend die Freistellung/Entlastung des Geschäftsführers und Gesellschafters vor weiteren Risiken und Haftungsansprüchen!
Vermeiden Sie eine unnötige Insolvenz ihrer Gesellschaft und den damit verbundenen Nachteilen bevor es zu spät ist.
Handeln Sie JETZT und kontaktieren Sie uns sofort unter 01525 3866971 & 030 83217601
Unsere Tätigkeitsbereiche sind:
GmbH Ankauf/Übernahme
Bestellung eines neuen Geschäftsführers und Gesellschafters und sofortige Entlastung des Altgeschäftsführers und Altgesellschafters in notarieller Form.
Vorrats - GmbH
Kaufen Sie von uns eine bereits im Handelsregister eingetragene GmbH und beginnen Sie sofort mit ihrem Business , ohne in der Privathaftung zu stehen.
GmbH Eu-Sitzverlegung
Wir übernehmen Ihre Gesellschaft (GmbH,Ltd & KG) in der Krise und am Rande des Bankrotts. Schützen Sie jetzt schnell Ihre Bonität und Ihren guten Ruf und vermeiden Sie persönlich in Haftung genommen zu werden.
GmbH auflösen
Wir lösen Ihre GmbH gerne für Sie auf oder begleiten Sie durch den Auflösungsprozess. Dabei ist es sehr wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen gewahrt werden.
Unsere 29- jährige Erfahrung und Kompetenz ist unsere Stärke
Wir sind immer auf dem neusten Stand der Dinge und bestens über die gesetzlichen Regelungen informiert, so dass Ihr Anliegen zu ihrer Zufriedenheit von uns gelöst wird.
Kostenfreie Beratung anfordern:
Mobilfunk: 01525 3866971 & Festnetz: 030 83217601
Email: info@gmbh-ankauf.online
Weshalb wir der richtige Partner für Sie sind
Erfahrene Anwälte, Berater und Notare
Unser Team besteht aus mehreren Leuten und jeder ist ein Experte auf seinem Fachgebiet. Wir kennen die Prozesse und deren Fallstricke in der Praxis sehr genau und haben sehr gute Kenntnisse wie Amtsgerichte/Handelsregister arbeiten. Wir behandeln ihren Fall natürlich streng vertraulich und ihre Anonymität ist bei uns stets gewahrt.
Individuelle Strategien
Jeder Fall und Kunde sind anders und haben andere Anliegen, was die Abwicklung der Gesellschaft betrifft. Wir erstellen die für Sie am besten geeignete Strategie und erklären Ihnen den Ablauf in der Praxis, so dass Sie jeden Prozess nachvollziehen können.
Für prüfen ihren Fall sehr genau
Wir nehmen uns Zeit für Sie und sehen uns alles sehr genau an. Dadurch sind wir in der Lage mögliche Risiken zu erkennen bzw. auszuschließen.
GmbH Ankauf/Übernahme
Die Geschäftsform der GmbH mit ihren beschränkten Haftungsrisiken ist bei einer Unternehmensgründung sehr beliebt. Gegenüber einer GmbH Insolvenz bietet eine GmbH-Ankauf/Übernahme einige Vorteile, speziell wenn Ihre GmbH überschuldet ist oder Ihnen die GmbH Probleme über den Kopf steigen. Ein GmbH-Ankauf/Übernahme ist in diesem Fall die beste Lösung, um die Probleme der GmbH zu lösen bzw. Entlastung als Geschäftsführer zu erhalten. So können Altersgründe, zerstrittene GmbH-Gesellschafter oder eine drohende GmbH-Insolvenz Gründe für den Ankauf bzw. die
Übernahme einer bereits existierenden GmbH sein. Eine GmbH-Ankauf/Übernahme ist oftmals strategisch die beste Lösung, da sie viele Vorteile bietet und einen Bruchteil an Kosten und Aufwand verursacht, als wenn Sie eine GmbH Liquidation, GmbH Löschung oder GmbH Regelinsolvenz beginnen. Durch ein GmbH Ankauf/Übernahme bei GmbH Problemen sind Sie mit einer neuen GmbH sofort wieder Geschäftsfähig und können Ihr Business weiter fortsetzen.
Welche Vorteile bietet ein GmbH-Ankauf/Übernahme?
Ein sehr wichtiger Vorteil ist, dass Sie im Falle einer GmbH-Insolvenz mit keinem Makel hinsichtlich Ihrer Reputation und Bonität behaftet sind und die Möglichkeit haben erneut auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es kommt zu keinen weiteren Auseinandersetzungen mit den Gläubigern, da alle gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen von uns eingehalten werden und Sie als Geschäftsführer/Gesellschafter von allen bisherigen Tätigkeiten entlastet werden. Sollte die GmbH zahlungsunfähig sein, wird diese eigenständig liquidiert. Wir übernehmen selbstverständlich die GmbH-Administration sowie alle wichtigen Verhandlungen, was Ihnen ein höchstes Maß an Freiheit und Sicherheit gibt, um neue Projekte angehen zu können.
Was ist bei einem GmbH-Ankauf/Übernahme zu beachten?
Bei einem Ankauf bzw. der Übernahme einer GmbH müssen alle gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden. Vor allem ist es erforderlich, den bisherigen GmbH-Geschäftsführer oder Gesellschafter aus der GmbH abzuberufen und von weiteren Risiken freizustellen. Als Kapitalgesellschaft hat die GmbH mindestens einen Gesellschafter, der Anteile an der GmbH hält. Sofern es mehrere Gesellschafter gibt, können diese jeweils den gleichen Anteil oder unterschiedliche große Anteile am Stammkapital halten. Da jeder Gesellschafter der GmbH die Möglichkeit hat seine GmbH-Anteile zu verkaufen, können sich
unterschiedliche Gestaltungen ergeben. Je nachdem, was in der GmbH-Satzung oder in Zusatzvereinbarungen geregelt ist, können möglicherweise Vorkaufsrechte für die übrigen Gesellschafter der GmbH bestehen.
Vor einem GmbH-Ankauf/Übernahme werden wir uns einen Überblick über die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Verhältnisse der GmbH verschaffen um eine optimale Exit-Strategie für Sie aus der GmbH zu haben.
Wie kommt es zu einem GmbH-Ankauf/Übernahme?
Der Ankauf bzw. die Übernahme einer GmbH erfolgt auf Grundlage einesUnternehmenskaufvertrages bei einem Notar. Sie
erhalten sofort Entlastung und wir übernehmen die GmbH von Ihnen mit allen Rechten und Pflichten.
Nehmen Sie >> Kontakt << mit uns auf, wenn Sie einen GmbH-Ankauf/Übernahme anstreben! Unsere Experten für GmbH Ankauf/Übernahme unterstützen Sie mit ihrem Fachwissen rechtssicher bei allen Schritten und stellen Sie von weiteren Risiken frei!
Bei einem GmbH-Ankauf/Übernahme werden alle Rechte und Pflichten der GmbH übernommen. Der GmbH-Geschäftsführer wird rechtssicher und durch eine notarielle Beglaubigung entlastet, sodass sich dieser neuen Projekten widmen kann.
GmbH Insolvenz
Wenn eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, bleibt oftmals nur noch die Regelinsolvenz. Wird der Insolvenzantrag nicht fristgemäß gestellt, kann der Verdacht der Insolvenzverschleppung entstehen. Ist die GmbH nicht mehr zahlungsfähig oder überschuldet, muss beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt werden. Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger, aber auch der GmbH-Geschäftsführer aus folgenden Gründen stellen:
– Aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit ist die GmbH nicht mehr in der Lage 90% ihrer Verbindlichkeiten innerhalb von dreiWochen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO).
– Innerhalb von 24 Monaten droht die GmbH zahlungsunfähig zu werden (§ 18 Abs. 2 InsO).
– Es liegt eine Überschuldung vor und bestehende Verbindlichkeiten können durch dasVermögen der GmbH nicht mehr gedeckt werden (§ 19 Abs. 2 InsO).
Der GmbH-Geschäftsführer muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nachdem die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Verzögern stellen. Bei einer Überschuldung der GmbH ist der Insolvenzantrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu stellen. Wird die Abgabefrist für den Insolvenzantrag versäumt, kann es zum Verdacht der Insolvenzverschleppung kommen. Auch die Haftung des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen ist möglich.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie rechtzeitig mit uns >>Kontakt<< aufnehmen um einer möglichen Privathaftung durch die Gläubiger zu verhindern.
Was bedeutet das Insolvenzverfahren für die GmbH?
Die GmbH-Insolvenz verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
– Eine Insolvenzverschleppung soll vermieden werden (§ 15a IV InsO).
– Die persönliche Haftung für GmbH-Verbindlichkeiten durch den Geschäftsführer soll vermieden werden (§ 64 GmbHG).
– Je nach Wirtschaftlichkeit soll die GmbH saniert oder aufgelöst werden.
In einem Insolvenzverfahren wird die Kontrolle über die GmbH an einen vom Insolvenzgericht benannten Insolvenzverwalter abgegeben. Neben der Entscheidungsgewalt über die Finanzen, kann der Insolvenzverwalter über Vertragsabschlüsse entscheiden und Arbeitnehmern kündigen. Durch den vorübergehenden Eingriff eines Außenstehenden erhält die GmbH die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn, um sich zu sanieren, veraltete Strukturen zu verändern und wieder wettbewerbsfähig zu werden.
Eine Alternative zum Insolvenzverwalter bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung. Hier behält der GmbH-Geschäftsführer weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen und leitet die Geschäfte. Während der Insolvenz in Eigenverwaltung beaufsichtigt ein vom Insolvenzgericht benannter Sachverwalter das insolvenzkonforme Handeln des GmbH-Geschäftsführers.
Auch bei einer GmbH-Insolvenz haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung ihrer Löhne und Gehälter. Wenn aus der Insolvenzmasse der GmbH die Löhne und Gehälter nicht mehr oder erst zu einem späteren Moment gezahlt werden können, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit einen vorläufigen Lohnersatz über die Agentur für Arbeit zu bekommen. Haben Arbeitnehmer bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens offene Zahlungsansprüche an die GmbH, können sie ein Insolvenzausfallgeld für nicht ausgeglichene Lohn- bzw. Gehaltszahlungen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten
beantragen.
Welche Bedeutung hat die Geschäftsführerhaftung bei einer GmbH-Insolvenz?
Mit seinem Privatvermögen haftet der GmbH-Geschäftsführer im Falle eines Insolvenzverfahrens für Zahlungen, die nach Eintritt des Insolvenzgrundes geleistet wurden ( 64 GmbHG). Allerdings haftet er bei einer GmbH-Insolvenz nur dann mit seinem Privatvermögen gegenüber den Gläubigern, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und der GmbH daraus Schäden entstanden sind. Ihm können straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken entstehen, wenn
– der Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verspätet beim Insolvenzgericht eingereicht wurde(Insolvenzverschleppung, § 15 a InsO);
– Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden (§ 266a StGB);
– Steuern nicht gezahlt wurden (§§ 34, 69 AO);
– einzelne Gläubiger begünstigt wurden (§ 283 c StGB);
– nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung Zahlungen geleistet wurden (§ 64 Abs. 2 GmbHG).
Auch bei einer Steuerhinterziehung aufgrund einer falschen Bilanz oder
Verlust des Stammkapitals haftet der GmbH-Geschäftsführer.
Wie läuft eine GmbH-Insolvenz ab?
Nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, prüft das Insolvenzgericht, ob ein Insolvenzverfahren möglich ist.
Wird der Geschäftsbetrieb fortgeführt und es besteht die Gefahr, dass sich der Vermögensverhältnisse der GmbH verschlechtern, wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ein vom Insolvenzgericht benannte, vorläufige Insolvenzverwalter soll sicherstellen, dass es zu keiner weiteren Verschuldung der GmbH kommt und die Vermögenswerte sichern. Zudem wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob sich die Kosten des Insolvenzverfahrens aus dem vorhandenen GmbH-Vermögen begleichen lassen. Ist dieses nicht der Fall, wird das Insolvenzgericht den
Insolvenzantrag mangels Masse abweisen und die GmbH wird zwangsweise aufgelöst.
Ergibt die Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und auch und ein Insolvenzgrund vorliegt, leitet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein. Das Insolvenzverfahren wird dann nach folgenden Schritten ablaufen:
– Innerhalb einer vom Insolvenzgericht festgelegten Frist müssen die Gläubiger der GmbH ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
– Auf einer Gläubigerversammlung werden die Gläubiger der GmbH vom Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der GmbH informiert. Die Gläubiger entscheiden anschließend, ob die GmbH
aufgelöst oder saniert wird.
– Der Insolvenzverwalter dokumentiert alle offenen Forderungen der Gläubiger in einer Insolvenztabelle.
– Die für die GmbH beschlossenen Sanierungsmaßnahmen sowie die Tilgung ihrer Schulden wird umgesetzt.
– Dem Insolvenzgericht wird vom Insolvenzverwalter ein Schlussbericht vorgelegt, sobald die Zahlungsfähigkeit der GmbH wieder vorliegt.
– Das Insolvenzgericht beendet das Insolvenzverfahren und veröffentlicht das Insolvenzende in Insolvenzbekanntmachungen. Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens geht die komplette Verfügungsgewalt wieder auf die GmbH über.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens hat die GmbH die Gerichtskosten, die Kosten des Insolvenzverwalters sowie die während des Insolvenzverfahrens entstandenen Kosten und restlichen
Insolvenzforderungen zu begleichen. Die Höhe der Kosten für eine GmbH-Insolvenz hängen von der Insolvenzdauer, der Gläubigeranzahl sowie der Insolvenzmasse ab.
Nehmen Sie mit uns >> Kontakt << auf, wenn Ihre GmbH von einer Insolvenz bedroht ist!
Unsere Experten für GmbH-Insolvenz verfügen über umfangreiches Fachwissen.
Schnelles Handeln kann im Falle einer drohenden Insolvenz hilfreich sein. Die Unterstützung eines Experten für GmbH-Insolvenz hilft dem GmbH-Geschäftsführer alle rechtlichen Schritte zu berücksichtigen und mögliche Risiken zu minimieren.
GmbH-Liquidation
Als Liquidation wird der Auflösungsvorgang einer GmbH bezeichnet und unterliegt gesetzlich festgelegten Vorschriften. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird durch das Registergericht überprüft. Die Auflösung einer GmbH stellt keinen festgelegten Zeitpunkt dar, sondern erfolgt in drei klar geregelten Verfahrensschritten, die das Ziel haben, die GmbH aus dem Handelsregister und somit als juristische Person zu löschen:
– die Auflösung der GmbH,
– die Abwicklung der Liquidation,
– die Löschung der Gesellschaft.
a) Wie kommt es zur Auflösung der GmbH?
Eine GmbH wird in den meisten Fällen auf unbestimmte Zeit gegründet. Sofern die GmbH aufgelöst und deren aktive Tätigkeit eingestellt werden soll, ist ein Auflösungsbeschluss der Gesellschafter der GmbH erforderlich. Allerdings müssen dreiviertel aller abgegebenen Stimmen einer Auflösung der GmbH zustimmen. Neben dem Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) kann es zu einer Auflösung der GmbH kommen, wenn
– die Dauer der GmbH im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), dabei gilt der Ablauf der festgelegten Dauer als Auflösungsgrund;
– die GmbH aufgrund eines Gerichtsurteils (§ 61 GmbHG) oder der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts bzw. einer
Verwaltungsbehörde (§ 62 GmbHG) aufgelöst wird;
– die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Wird das Insolvenzverfahren aufgrund des Schuldnerantrags eingestellt oder sieht ein bestätigter Insolvenzplan den Fortbestand der GmbH vor und das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, können die Gesellschafter die Fortsetzung der GmbH beschließen;
– die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch einen rechtskräftigen Beschluss mangels Masse abgelehnt wurde;
– ein Mangel des Gesellschaftsvertrages durch ein Registergericht festgestellt und eine rechtskräftige Verfügung gemäß § 399 FamFG erlassen wurde;
– die Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG veranlasst wurde.
Im Gesellschaftsvertrag können weitere Gründe für eine GmbH-Liquidation genannt werden. So kann die Verlegung des
Firmensitzes ins Ausland ebenfalls für eine Auflösung der GmbH sprechen.
Der Auflösungsbeschluss durch die Gesellschafter der GmbH bedarf weder einer besonderen Form, noch müssen Gründe oder Rechtfertigungen für die Auflösung der GmbH aufgeführt werden. Es muss jedoch deutlich der Wille zur Auflösung der GmbH zum Ausdruck gebracht werden. Wird in dem Gesellschafterbeschluss kein bestimmter Termin für die Auflösung der GmbH genannt, wird die Auflösung sofort wirksam. Eine rückwirkender Auflösungstermin ist nicht möglich.
Die Auflösung der GmbH führt nicht umgehend zur Beendigung der Geschäftstätigkeit, sondern überführt die GmbH aus der aktiven, werbenden Phase in die Abwicklungsphase. Diese Phase muss für Außenstehende deutlich erkennbar sein, daher ist es notwendig, dem Firmennamen die Bezeichnung in Liquidation (i.L.) oder in Abwicklung (i.Abw.) hinzuzufügen.
b) Wie sieht die Abwicklung der GmbH-Liquidation aus?
Die Abwicklung der Liquidation bezeichnet die tatsächliche Durchführung des Auflösungsverfahrens und wird von Liquidatoren übernommen. In vielen Fällen übernehmen die Geschäftsführer die Liquidatoraufgaben,
Liquidatoren können aber auch durch das Gericht bestimmt werden. Im Wesentlichen haben Liquidatoren folgende Aufgaben:
– die GmbH während der Liquidation nach außen zu repräsentieren (§§ 70-73 GmbHG);
– die Eröffnungsbilanz für die Liquidation zu erstellen;
– die GmbH-Auflösung beim Handelsregister anzumelden;
– alle laufenden Geschäfte der GmbH einzustellen (Beendigung von Vertragsverhältnissen, Verwertung von Gegenständen,
Begleichung von Verbindlichkeiten etc.);
– Gläubigeraufruf und Bekanntmachung der GmbH-Auflösung im Bundesanzeiger;
– die GmbH-Löschung aus dem Handelsregister zu veranlassen.
Sofern der Liquidator während der Liquidation feststellt, dass das GmbH-Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zufrieden zu stellen, muss er innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen (§ 11 Abs. 3, § 15a Abs. 1 InsO).
c)
Wann wird die GmbH gelöscht?
Um die GmbH im Handelsregister löschen zu können, muss das sogenannte Sperrjahr (§ 73 GmbHG) abgelaufen sein. Es müssen alle laufenden Geschäfte der GmbH beendet, sämtliche Verbindlichkeiten getilgt und Forderungen gegenüber Dritte eingezogen sein, um das verbleibende Vermögen der GmbH an die Gesellschafter auszahlen zu können. Mit dem Löschungseintrag der GmbH ins Handelsregister ist die Liquidation abschlossen. Auch nach Abschluss der Liquidation besteht weiterhin die Pflicht, die Bücher und den Schriftverkehr der liquidierten GmbH zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht wird entweder von einem Gesellschafter der GmbH oder einer dritten Person übernommen.
Nehmen Sie >> Kontakt << mit uns auf , wenn Sie Ihre GmbH liquidieren möchten!
GmbH-Liquidatoren unterstützen Sie mit ihrem Fachwissen, Ihre GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu liquidieren und die Fristen einzuhalten!
Aus unterschiedlichen Gründen kann die Liquidation einer GmbH erforderlich sein. Hierbei sind viele Schritte zu berücksichtigen.
Ein Experte für GmbH-Liquidation kennt alle notwendigen Abläufe und weiß, welche Aufgaben und Pflichten bei einer GmbH-Liquidation zu erfüllen sind und welche Fristen einzuhalten sind.